Gema verlangt 52.000 Euro Gebühren-Nachzahlung für Musik bei "langer Tafel" | WAZ.de
“Die Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte Gema fordert 52.000 Euro Nachzahlung für das Abspielen von Musik während der Gastronomie-Veranstaltung “Lange Tafel” in Düsseldorf-Oberkassel. Der Tafel-Veranstalter hält die Gebühren für völlig überzogen. Nun landet der Streit vor dem Landgericht.”